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RATG-Rechner

Etiam advocatus mereri debet

Entlohnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz für die Tarifposten TP 1 bis TP 9, samt Einheitssatz, Streitgenossenzuschlag und Umsatzsteuer.

Zum RATG-Rechner Kein Account, keine Installation.

Was der Rechner berechnet

Kurz gesagt: Der Rechner ermittelt, was eine Anwältin oder ein Anwalt nach dem gesetzlichen Tarif für einen Schriftsatz, eine Verhandlung oder ein Schreiben ansetzen kann, etwa im Kostenverzeichnis.

TP 1 bis TP 3 C: Schriftsätze, Tagsatzungen und Verhandlungen, vom Verfahren erster Instanz bis zur Revision an den OGH und zum Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH

Die Arbeit rund um ein Gerichtsverfahren: die Klage und andere Schreiben an das Gericht sowie die Teilnahme an Verhandlungen. Maßgeblich ist vor allem, um wie viel gestritten wird. Für Rechtsmittel an höhere Gerichte gelten eigene Sätze.

Beispiel: Klage über eine offene Rechnung von 8.000 €, danach eine zweistündige Verhandlung beim Bezirksgericht.

TP 4: Privatanklage, Anträge nach dem Mediengesetz, Privatbeteiligtenvertretung

Strafverfahren, die nicht die Staatsanwaltschaft, sondern die betroffene Person selbst führt, etwa wegen übler Nachrede, sowie Verfahren gegen Medien.

Beispiel: Jemand wird in einem Zeitungsartikel verunglimpft und geht dagegen gerichtlich vor.

TP 5 bis TP 8: einfache Schreiben, sonstige Briefe, Kommissionen, Besprechungen

Leistungen außerhalb des Gerichtssaals: kurze Schreiben, ausführlichere Briefe, Wege zu Gericht oder Behörden und Besprechungen, auch am Telefon.

Beispiel: ein Mahnschreiben an den Schuldner oder ein halbstündiges Telefonat mit der Gegenseite.

TP 9: Reise-, Verpflegs- und Übernachtungskosten, Entschädigung für Zeitversäumnis

Muss die Anwältin oder der Anwalt für einen Termin an einen anderen Ort, werden Fahrt, Verpflegung, Übernachtung und die Zeit unterwegs gesondert abgegolten.

Beispiel: Fahrt von Wien zu einer Verhandlung in Graz.

Jede Position mit Rechenweg und Bestimmung; Ergebnis mit Umsatzsteuer

Das Ergebnis ist kein nackter Betrag: Jede Zeile zeigt, wie sie zustande kommt und auf welche Gesetzesstelle sie sich stützt. Die Umsatzsteuer wird dazugerechnet.

Rechtsgrundlage

  • RATG, Anlage: Tarifposten 1 bis 9 samt Anmerkungen
  • § 15 RATG: Streitgenossenzuschlag
  • § 23 RATG: Einheitssatz, einfach oder doppelt

Berücksichtigte Sonderfälle

  • Valorisierte Beträge: frühere Fassungen des Tarifs über das Feld „Geltung ab“ wählbar
  • Tagsatzungen und Verhandlungen nach Dauer, samt Wartezeit nach den Anmerkungen zu TP 2 und TP 3
  • Streitgenossenzuschlag auf die Verdienstsumme einschließlich Einheitssatz
  • TP 3 C: Verdopplung für das Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH
  • TP 8: kurze Besprechung unter zehn Minuten
  • TP 9: Leistungen außerhalb des Kanzleiortes, ohne Bemessungsgrundlage

Die Berechnung ist eine Hilfestellung und ersetzt nicht die eigene Prüfung. Qualität und Methodik